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Förderangebote für Postdoktorandinnen und Juniorprofessorinnen

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Förderangebote für Postdoktorandinnen und Juniorprofessorinnen

Kontakt

Hanna Stöcker

Assistenz der Frauenbeauftragten

Fakultätsverwaltung Technische Fakultät

  • Telefon: +49 9131 85-27705
  • E-Mail: hanna.stoecker@fau.de

Forschungsaufenthalte an ausländischen Wissenschaftsstandorten sind ein zentraler Bestandteil einer wissenschaftlichen Karriere. Für herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen bietet die Technische Fakultät die Möglichkeit ein Auslandsstipendium als Gastwissenschaftler (International Visiting Scholarship) zu beantragen. Daneben stehen finanzielle Mittel für individuelle Coachings zur Verfügung.

Das ARIADNETechNat Mentoring-Programm für Postdoktorandinnen bietet eine individuelle Förderung und Unterstützung für die persönliche Weiterentwicklung und Karriereentscheidung. Neben dem One-to-one Mentoring beinhaltet das Programm auch ein umfangreiches Workshop-Angebot.

Aus dem Innovationsbündnis 4.0 stehen dieses Jahr zusätzliche Mittel für Coachings, die Einstellung von SHK für Wissenschaftlerinnen (Postdoktorandinnen, Habilitandinnen und W1-Professorinnen) mit Kindern und Interimsfinanzierung zur Verfügung.

International Visiting Scholarship

Forschungsaufenthalte an ausländischen Wissenschaftsstandorten sind ein zentraler Bestandteil einer wissenschaftlichen Karriere. Für herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen bietet die Technische Fakultät die Möglichkeit ein Auslandsstipendium als Gastwissenschaftler (International Visiting Scholarship) zu beantragen. Gefördert werden Postdoktorandinnen, Juniorprofessorinnen und Habilitandinnen, die einen Aufenthalt im Ausland planen.

Die Höhe des Förderzuschusses für einen kurzen Forschungsaufenthalt wird nach Beurteilung durch das Gremium der Frauenbeauftragten der Technischen Fakultät festgelegt und beträgt maximal 10.000 €.

Der Antrag kann jederzeit muss jedoch spätestens 10 Wochen vor Reiseantritt erfolgen.

Ausführlichere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden zur Antragstellung.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte als PDF-Datei an Hanna Stöcker.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Hanna Stöcker.

Förderung individueller Coachings

Die TF bietet die Möglichkeit einer finanziellen Förderung für individuelle Einzel-Coachings.

Für eine erfolgreiche wissenschaftliche Karriere auf dem Weg zur Professur gehören neben fachlicher Exzellenz auch der Ausbau von Strategien und Kompetenzen.
Nachwuchswissenschaftlerinnen befinden sich im Hinblick auf ihre Karriereplanung in höchst unterschiedlichen Situationen, eine individuelle, passgenaue Beratung durch eine:n professionelle:n Coach ist vielfach ein wichtiger Baustein, um sich in der weiteren Karriere zu positionieren.

Ein Coaching ist eine 1:1 Beratungssituation, die geeignet ist, spezielle, individuelle Fragen zur Laufbahnentwicklung zu bearbeiten. Der/Die Coach unterstützt aktiv die Coachee in ihrer beruflichen Entwicklung. Die Frauenbeauftragten fördern individuelle Coachings, wenn die Coachee eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt. In diesen Zusammenhang fallen Themen wie

  • Karriere und Selbstmarketing
  • Karriere und Zielmanagement
  • Laufbahnplanung
  • Entdeckung von persönlichen Ressourcen und deren effektiver Einsatz
  • Selbstführungskompetenz
  • Wahrnehmung der eigenen Handlungskompetenz
  • Vorbereitung auf Berufungsverhandlungen

Das Coaching sollte darüber hinaus Impulse für die selbständige Weiterarbeit und Weiterentwicklung geben.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer/einem geeigneten Coach.
Coachings werden mit max. 1.200 € für bis zu 6 Sitzungen gefördert.

Für die Antragstellung erforderliche Unterlagen:

  • Antragsschreiben das Aussagen zu folgenden Punkten enthält
    • Motivation
    • Thema des Coachings
  • Lebenslauf und Publikationsliste

Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich per Mail als PDF-Datei (max. 2 Dateien) an Hanna Stöcker.

Im Falle einer Bewilligung muss innerhalb von 4 Wochen der Coachingvertag nachgereicht werden, sonst verfällt die Förderung.

Über die Befürwortung/Ablehnung eines Antrages entscheidet das Gremium der Frauenbeauftragten der Technischen Fakultät. Die finale Bewilligung erfolgt durch das Büro für Gender und Diversity.

Auf Wunsch wird Ihr Antrag vertraulich behandelt, d.h. statt des Gremiums der Frauenbeauftragten der Technischen Fakultät entscheidet die Fakultätsfrauenbeauftragte über die Befürwortung des Antrags. Bitte in der E-Mail kenntlich machen.

Ausführlichere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden zur Antragstellung.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Hanna Stöcker.

Publikationsförderung

Die FAU ist bestrebt, Forschungsergebnisse weltweit ohne Beschränkungen dauerhaft verfügbar zu machen. Zugleich soll die Autonomie der Wissenschaftlerinnen gestärkt werden.
Die unmittelbaren Ziele einer Publikationsförderung sind daher die Verbesserung der Sichtbarkeit des wissenschaftlichen Wirkens und die Steigerung des Impacts. Dies stellt insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen, die nicht als Antragstellerinnen in drittmittelgeförderten Projekten arbeiten oder assoziiert, sind vor erhebliche finanzielle Herausforderungen.
Die Unterstützung durch Sachmittel für Open Access oder vergleichbare Publikationskosten soll Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase ermöglichen, dass sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigungen ihre Forschung international bekannt machen, um sich verstärkt im Wettbewerb für eine Qualifizierungsstelle in der Wissenschaft oder für eine Professur durchzusetzen.

Die Antragstellung durch die Wissenschaftlerin, die Erst- oder Letztautorin sein muss, erfolgt bei der Fakultätsfrauenbeauftragten.
Nach erfolgreicher Annahme zur Publikation sollte der Antrag mind. 4 Wochen vor dem gewünschten Vertragsabschluss mit der Zeitschrift gestellt werden.
Es können Sachmittel bis max. 2000 €/Publikation beantragt werden. Eine anteilige Ko-Finanzierung von höheren Publikationsgebühren ist möglich.
Gefördert werden können Aufsätze sowohl in subskriptionspflichtigen Zeitschriften oder Open-Access-Zeitschriften (gelistet im Directory of Open Access Journals, DOAJ) sind. Die Aufsätze müssen ein Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen haben (i.d.R. peer-review). Alternativ können vergleichbare Publikationskosten für Buchkapitel oder Sammelwerksbeiträge beantragt werden.
Nicht gefördert werden Aufsätze, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen.

Für die Antragstellung erforderliche Unterlagen:

  • Angaben zur Autorin inkl. kurzer Lebenslauf (max. 1 Seite)
  • Kurze Beschreibung zu Stellensituation/Stipendium
  • Bestätigung der Annahme als Artikel
  • Angabe
    • der weiteren Autor:innen
    • Titel der Publikation
    • Name der Zeitschrift
    • Impact Faktor
    • zu erwartende Kosten der Publikation
  • Angaben über vorhandene Drittmittel
  • Angaben zu den Kosten der Publikation und dem Anteil, der von anderer Seite übernommen werden kann

Über die Befürwortung/Ablehnung eines Antrages entscheidet das Gremium der Frauenbeauftragten der Technischen Fakultät. Die finale Bewilligung erfolgt durch das Büro für Gender und Diversity.

Förderung vorbehaltlich verfügbarer Mittel.

Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich per Mail als PDF-Datei (max. 2 Dateien) an Hanna Stöcker.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Hanna Stöcker.

Kurzarbeitsplatz

In Notfall- und berufsbedingten Belastungssituationen besteht die Möglichkeit einer Einrichtung eines mobilen Kurzzeit-Heimarbeitsplatzes, der die Bereitstellung eines Laptops umfasst. Wenn Sie diese Förderung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Hanna Stöcker.

Aktueller Status: verfügbar

ARIADNETechNat postdoc+

Die Technische Fakultät fördert gezielt besonders begabte Frauen. Sie führt in Kooperation mit dem Büro für Gender und Diversity der Universität das ARIADNETechNat-Mentoring-Programm durch. Ziel ist, durch eine individuelle Unterstützung durch eine/n Mentor/in die erfolgreiche Weiterqualifikation zu unterstützen und potenzialreiche Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Wissenschaftskarriere zu ermutigen. Die Mentee wird durch eine/n erfahrenen Mentor/in beraten und begleitet.

Das AriadneTechNat-Programm bietet je nach Qualifikationsstufe ein maßgeschneidertes Mentoring an. Für Postdoktorandinnen und Habilitandinnen wird das Programm ARIADNETechNat postdoc+ angeboten. Für die Bewerbung und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Programmkoordinatorin Frau Marion Kämmlein. Die Dauer des Mentorings beträgt 18 Monate.

 

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