Promotionsprüfungen
Allgemeine Informationen zu mündlichen Promotionsprüfungen während der Corona-Beschränkungen
Promotionsprüfungen dürfen ab den 27.04.2020 wieder durchgeführt werden. Folgende Formate sind möglich:
1. Präsenzprüfungen gemäß der RPromO § 12 unter Berücksichtigung des Mindestabstand von 1,5 Metern, sowie den Hygienerichtlinien der FAU.
2. Mündliche Prüfung per Videokonferenz oder als gemischte Präsenz/Video-Konferenz. Ein Ersatzvertreter oder eine Ersatzvertreterin nach § 12 Abs. 5 S. 1 RPromO ist nicht nötig.
Die erlassene Corona-Satzung vom 17.04.2020 mit der Änderung vom 04.06.2020 und vom 02.12.2020 und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen sind dabei zu beachten. Antrag zur Durchführung der mündlichen Prüfung gemäß Ausführungsbestimmungen finden Sie hier
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail an tf-promotionsbuero@fau.de zur Verfügung. Gerne rufen wir Sie auch zurück.
Datum / Zeit | Name |
21.01.2021 15:00 | Bernhard Stimpel / Dep. INF |
22.01.2021 09:00 | Thomas Böhm / Dep. CBI |
22.01.2021 16:00 | Murad Muradi / Dep. INF |
Datum / Zeit | Name |
28.01.2021 14:00 | Protim Bhattacharjee / Dep. EEI |