Promotionsprüfungen
Allgemeine Informationen zu mündlichen Promotionsprüfungen während der Corona-Beschränkungen
Promotionsprüfungen dürfen durchgeführt werden. Folgende Formate sind möglich:
1. Präsenzprüfungen gemäß der RPromO § 12 unter Berücksichtigung des Mindestabstand von 1,5 Metern. Bitte beachten Sie dazu auch das erlassene Infektionsschutzkonzept der FAU. Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise zum Coronavirus und dessen Auswirkungen auf die FAU
2. Mündliche Prüfung per Videokonferenz oder als gemischte Präsenz/Video-Konferenz. Ein Ersatzvertreter oder eine Ersatzvertreterin nach § 12 Abs. 5 S. 1 RPromO ist nicht nötig.
Die erlassene Corona-Satzung mit den dazu erlassenen Änderungen sowie die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen sind dabei zu beachten. Antrag zur Durchführung der mündlichen Prüfung gemäß Ausführungsbestimmungen finden Sie hier. Das Formular zur Meldung der mündlichen Prüfung finden Sie ebenfalls hier.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail an tf-promotionsbuero@fau.de zur Verfügung. Gerne rufen wir Sie auch zurück
Kalenderwoche 6
Datum / Zeit | Name |
08.02.2023 16:00 Uhr | Johannes Steiner |
Kalenderwoche 7
Datum / Zeit | Name |
13.02.2023 10:00 Uhr | Matthias Ermer |
13.02.2023 14:00 Uhr | Lisa Deinert |
14.02.2023 10:00 Uhr | Thomas Hieninger |
14.02.2023 16:00 Uhr | Benedikt Lorch |