Habilitation

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem Fachgebiet an Universitäten. Dabei ist es das Ziel des Habilitationsverfahrens, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Nachwuchswissenschaftlern zu ermöglichen, sich innerhalb von vier Jahren für die Berufung zur/m Professor/in zu qualifizieren, indem sie selbständig Aufgaben in Lehre und Lehre wahrnehmen.
Kontakt
Frau Kerstin Stoltze
kerstin.stoltze@fau.de, Tel. +49 9131 85-28223
Für Mitglieder der Technischen Fakultät stehen ausführliche Informationen zum Habilitationsverfahren (einschließlich der Sitzungstermine der Kommission für Habilitationen und wissenschaftlichen Nachwuchs) im Intranet der TF zur Verfügung.