Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem Fachgebiet an Universitäten. Dabei ist es das Ziel des Habilitationsverfahrens, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Nachwuchswissenschaftlern zu ermöglichen, sich innerhalb von vier Jahren für die Berufung zur/m Professor/in zu qualifizieren, indem sie selbständig Aufgaben in Lehre und Lehre wahrnehmen.
Für Mitglieder der Technischen Fakultät stehen ausführliche Informationen zum Habilitationsverfahren (einschl. der Sitzungstermine der Kommission für Habilitationen und wissenschaftlichen Nachwuchs) im Intranet der TF zur Verfügung.
Für ein persönliches Gespräch in Sachen Habilitation wenden Sie sich bitte direkt an Kerstin Stoltze.