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Habilitation

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Habilitation

Eine Frau mit Brille und dunklen Haaren steht vor einem Whitboard. Sie deutet mit ihrem Zeigefinger auf etwas Geschriebenes auf dem Board. Im Hintergrund sieht man ein weiteres Whiteboard und zwei offene Laptops auf einem Tisch.
Bild: TF FAU | FATHER&SUN

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem Fachgebiet an Universitäten. Dabei ist es das Ziel des Habilitationsverfahrens, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Nachwuchswissenschaftlern zu ermöglichen, sich innerhalb von vier Jahren für die Berufung zur/m Professor/in  zu qualifizieren, indem sie selbständig Aufgaben in Lehre und Lehre wahrnehmen.

Kontakt

Frau Kerstin Stoltze
kerstin.stoltze@fau.de, Tel. +49 9131 85-28223

Für Mitglieder der Technischen Fakultät stehen ausführliche Informationen zum Habilitationsverfahren (einschließlich der Sitzungstermine der Kommission für Habilitationen und wissenschaftlichen Nachwuchs) im Intranet der TF zur Verfügung.


Weiterführende Informationen
  • Habilitationsordnung der FAU (DE) und Habilitation Regulations of FAU (EN)
  • Kommission für Habilitationen und wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Beschreibung Habilitationsverfahren
  • Leitfaden zum Ablauf von Habilitationsverfahren der TF
  • Broschüre FAU Nachwuchsprinzipien
  • Kursangebot des Graduiertenzentrums
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