Die Frauenbeauftragten der Technischen Fakultät
FakultätsfrauenbeauftragterProf. Dr.-Ing. Philipp Beckerle,
Assistentinnen |
Rebecca Lennartz, Lehrstuhl für Maschinelles Lernen und Datenanalytik Johanna Müller, W3-Professur für Image Data Exploration and Analysis Dr. Anne Hartebrodt, Juniorprofessur für Biomedical Network Science Katharina Braun, Professur für Fluidsystemtechnik (FST) Dr.-Ing. Carola Vorndran, Lehrstuhl für Thermische Verfahrenstechnik (TVT) Esther Renner, Lehrstuhl für Hochfrequenztechnik Angelika Thalmayer, Lehrstuhl für Technische Elektronik Ann-Christine Fröhlich, Lehrstuhl für Hochfrequenztechnik Laura Fink, Lehrstuhl für Informatik 9 (Graphische Datenverarbeitung) Dr.-Ing. Vanessa Klein (in Elternzeit) Daniela Novac, Lehrstuhl für Informatik 2 (Programmiersysteme) Riccarda Scherner-Grießhammer, Lehrstuhl für Informatik 10 (Systemsimulation) Dr.-Ing. Thorsten Wißmann, Lehrstuhl für Informatik 8 (Theoretische Informatik) Prof. Dr.-Ing. Silvia Budday, Lehrstuhl für Kontinuumsmechanik (Schwerpunkt Biomechanik) Dr.-Ing. Sebastian Reitelshöfer, Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik (FAPS) Yashasvi Verma, Lehrstuhl für Technische Mechanik Dr. Hannah Smith, Lehrstuhl für Werkstoffwissenschaften (Materialien der Elektronik und der Energietechnologie) Dr. sc. techn. Julia Will, Lehrstuhl für Werkstoffwissenschaften (Biomaterialien) |
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist bestrebt, das Thema „sexuelle Belästigung an der FAU“ stärker zu fokussieren und Hilfe für Betroffene anzubieten. Ziel ist eine klare Positionierung zu dieser Thematik und ein aktiver Umgang mit daraus resultierenden Konfliktsituationen.
Wenn Sie von sexueller Belästigung betroffen sind, wenden Sie sich an einen der folgenden Ansprechpersonen:
Frauenbeauftragte*r an der TF:
Das aktuelle Gleichstellungskonzept für den wissenschaftlichen Berich 2023-2027 bildet die Grundlage für die inhaltliche, programmatische und praktische Ausrichtung der Gleichstellungs-, Diversity- und Familienpolitik an der FAU und somit auch für die Arbeit der Frauenbeauftragten.
Das Amt der Frauenbeauftragten ist ein Ehrenamt. Die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Frauenbeauftragten sind im Bayerischen Hochschulgesetz definiert (Art. 4). Neben den Mitgliedschaften in Berufungsausschüssen, dem Fakultätsrat und verschiedenen Kommissionen ist die Umsetzung der Zielvereinbarungen zwischen Universität und Technischer Fakultät ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten („Zielvereinbarungen“). Diese haben zum Ziel, den Frauenanteil in der Wissenschaft zu erhöhen. Im Zuge der Zielvereinbarungen besteht für herausragende Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen die Möglichkeit finanzielle Förderungen für z.B. Tagungen, Forschungsaufenthalte im Ausland und individuelle Coachings zu beantragen.
Eine zentrale Aufgabe der Frauenbeauftragten ist die Mitwirkung in Berufungskommissionen und damit verbunden die Sicherstellung der Beachtung und Umsetzung von Chancengleichheit während des gesamten Berufungsprozesses. Grundlage hierfür ist der „Berufungsleitfadens zur Qualitätssicherung – Berufungsverfahren für Universitätsprofessuren und Juniorprofressuren unter besonderer Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes“. Die Frauenbeauftragten sind stimmberechtigte Mitglieder in den Berufungsausschüssen der Technischen Fakultät.