Eine zentrale Aufgabe der Frauenbeauftragten ist die Mitwirkung in Berufungskommissionen und damit verbunden die Sicherstellung der Beachtung und Umsetzung von Chancengleichheit während des gesamten Berufungsprozesses. Grundlage hierfür ist der „Berufungsleitfadens zur Qualitätssicherung – Berufungsverfahren für Universitätsprofessuren und Juniorprofessuren unter besonderer Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes“. Die Frauenbeauftragten sind stimmberechtigte Mitglieder in den Berufungsausschüssen der Technischen Fakultät.
Sie möchten Gremien besetzen oder suchen Expertinnen zu einem Thema? Auf der Seite des Büro für Gender und Diversity der FAU finden Sie eine Zusammenstellung von Portalen und Datenbanken für die Suche nach Wissenschaftlerinnen.
Kontakt
Hanna Stöcker, hanna.stoecker@fau.de