Das Gastprofessorenprogramm der FAU (VPP), finanziert durch das StMWK, wird in 2026 wieder aufgelegt – allerdings stehen jeder Fakultät lediglich 6.704 € zur Verfügung. Damit können etwa 3 bis 4 Anträge bedient werden. Das sind die Rahmenbedingungen:
- Präsenz- oder Online-Aktivitäten im Zeitraum 01.01.26 bis 30.11.26 (bereits stattgefundene Besuche können rückwirkend beantragt werden)
- Reisekostenpauschale und Tagespauschale (es kann nur ein Zuschuss und KEINE volle Kostenübernahme sein)
- Antragstellung durch einladende TF-Professoren u. Professorinnen mittels dieses Formblatts bis 17.03.26 an kerstin.stoltze@fau.de
- die Fakultät priorisiert die eingegangenen Anträge; RIA verschickt Bewilligungsbescheide Ende April 2026
- sollte das Ministerium Mitte Juni noch weitere Mittel zusagen, können zu einem späteren Zeitpunkt bis dahin unberücksichtigte Anträge bedient werden.
Tipp: Planen Sie die Gastbesuche ohne die finanzielle Förderung und sehen Sie eine Förderzusage als „willkommene Unterstützung“. Falls Sie (erst) im Sommer 2026 einen Bewilligungsbescheid erhalten, aber ein Gastbesuch nicht mehr bis 30.11.26 durchgeführt werden kann, können Sie sich die bewilligten Mittel nämlich NICHT ins Jahr 2027 übertragen lassen.