Prof. Dr. Felix Freiling und Dr. Christian Rückert über die EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

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Prof. Dr. Felix Freiling, Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen) der FAU. (Bild: FAU/Luisa Macharowsky)

FAU-Wissenschaftler im Gespräch

Die EuGH hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen das EU-Recht verstößt. Aber was heißt das nun? In einem Beitrag von Deutschlandfunk vom 20. September sprechen FAU-Wissenschaftler darüber.

Prof. Dr. Felix Freiling, Inhaber des Lehrstuhls für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen) ist ca. ab Min. 4:15 zu hören.

Portät Dr. Christian Rückert
Dr. Christian Rückert (Bild: Lérot)

Dr. Christian Rückert, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht spricht ca. ab Minute 08:43.

Unter Umständen stehen die hier verlinkten Beiträge nur für einen begrenzten Zeitraum in der Mediathek zur Verfügung und sind danach nicht mehr abrufbar.

Weitere Informationen

Prof. Dr.-Ing. Felix Freiling

Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen)Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen)