TUM – Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten

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Die TU München erhebt ab dem Wintersemester 2024/25 auf Grundlage des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes Gebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Studienfach. Für Bachelorstudiengänge wird die Gebühr pro Semester in der Regel 2.000 oder 3.000 Euro, für Masterstudiengänge 4.000 oder 6.000 Euro betragen. Die Mittel sollen in erster Linie für die Verbesserung der Studienbedingungen, wie z. B. für die Weiterentwicklung der Lehre, für den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten und die Verbesserung der studentischen Infrastruktur genutzt werden. Mit Einführung der Gebühren für internationale Studierende werden Möglichkeiten für den Erlass bzw. Stipendienprogramme geschaffen, um den Zugang zum Studium sozialverträglich zu gestalten.