BayFOR ruft zur Interessensbekundung für das „IPCEI Hydrogen“ auf

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Quelle: https://www.h2.bayern/

Die BayFOR informiert und bietet Unterstützung an zum “EU-Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse für Wasserstoff” („Important Project of Common European Interest“, IPCEI)”

Die EU plant für 2021 eine IPCEI-Förderung im Bereich der Wasserstofftechnologie. Nachfolgende Informationen über IPCEI-Vorhaben sollen rechtzeitiges Vorbereiten unterstützen. IPCEIs leisten als gemeinsame Investitionsanstrengung kooperierender europäischer Unternehmen, flankiert durch staatliche Förderung, einen wichtigen Impuls im europäischen Binnenmarkt und stärken so Wachstum, Beschäftigung, Innovationsfähigkeit und globale Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa. Mit diesem Instrument sollen integrierte Projekte entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette gefördert werden. Dies betrifft Investitionen in die Erzeugung von grünem Wasserstoff, in die Wasserstoffinfrastruktur und die Nutzung von Wasserstoff in der Industrie und für Mobilität.
In einem demnächst startenden Interessenbekundungsverfahren können zukünftig Projektskizzen für Investitionsvorhaben in den genannten Bereichen eingereicht werden.

Grundsätzliche Anforderungen  

Das neue IPCEI-EU-Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt, also durch einen erheblichen Anteil an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auszeichnen. Des Weiteren sind positive „Spill-Over-Effekte“ auf den EU-Binnenmarkt erforderlich (d.h. Auswirkungen auf verschiedene Ebenen der Wertschöpfungskette und/oder vor- bzw. nachgelagerte Märkte bzw. Einsatz in anderen Wirtschaftszweigen), um daraus einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu leisten. Geförderte Wasserstofftechnologien sollen nach dem Ende der Förderung in den einzelnen Komponenten der ökologischen und sowie ökonomischen Wertschöpfungskette erkennbare Wettbewerbsvorteile für die europäische Wirtschaft generieren. Die Vorteile der Förderung dürfen sich nicht auf einzelne Unternehmen und/oder den betreffenden Sektor beschränken, sondern müssen auch Relevanz in anderen Bereichen haben und auf eine konkrete sowie definierte Art und Weise erkennbar sein.

An diesem Konsortium sollen sich Unternehmen aus der EU beteiligen. Das IPCEI ermöglicht eine öffentliche Förderung bis zur ersten gewerblichen Nutzung („first industrial deployment“).

Die Bundesregierung plant die Gewährung von Zuwendungen nach Maßgabe der Bundeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, sowie insbesondere nach Maßgabe der oben genannten Mitteilung der Europäischen Kommission. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Durch Einreichung einer Interessensbekundung zum IPCEI-Vorhaben entsteht kein Förderanspruch.

Ablauf

1. Interessenbekundung bei der BayFOR

Falls Sie daran Interesse haben, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen, bittet die BayFOR Sie um eine kurze Interessensbekundung bis zum 18. Januar mit einer E-Mail mit Betreff: „Interessensbekundung IPCEI Hydrogen“ an: hydrogen@bayfor.org

Sobald weitere Informationen über Prozedur und Einreichungsfrist der Projektskizze vorliegen, werden Sie darüber informiert.

2. Einreichung einer Projektskizze

Interessierte Einrichtungen und Konsortien werden voraussichtlich bis Mitte Februar 2021 eine Projektskizze beim Bundeswirtschaftsministerium einreichen müssen, in der sie ihr Vorhaben schildern. Diese Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende Projektskizzen können allerdings möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei früheren IPCEI galten folgende Kriterien für die Formulierung einer Projektskizze:

Die Projektskizze soll im PDF-Format eingereicht werden und sollte einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 Punkt, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm). Sie muss ein fachlich beurteilbares Projektkonzept und eine Finanzplanung beinhalten, die insbesondere eine Beurteilung von bestehenden Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungslücken erlaubt. Im Projektkonzept sollen die Ziele, die mitwirkenden Unternehmen, die Organisationsstruktur, das Arbeitsprogramm (inklusive Grobaufteilung der Arbeitspakete von jedem mitwirkenden Unternehmen) sowie der Zeitplan und Kosten-/Ausgabenplan des Projekts vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung, Technologie und Markt erläutert werden.

Für das Vorhaben müssen eine überzeugende Herleitung des Förderbedarfs sowie ein schlüssiges Verwertungskonzept im Rahmen einer europäischen Produktion vorgelegt werden. In letzterem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland sowie des Erfordernisses eines Knowledge-Spill-Overs auf EU-Ebene dargestellt werden. Interessenten wird insbesondere nahegelegt, sich mit den in Abschnitt 3 der Mitteilung 2014/C 188/02 der Europäischen Kommission dargelegten Förderkriterien für IPCEI vertraut zu machen.

3. Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Einrichtung, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Ansprechpartners
  2. Zusammenfassung des Vorhabens (maximal eine Seite: Titel, Akronym, Ziele, Vorgehen, Verwertung der Ergebnisse, Wirtschaftlichkeit)
  3. Darstellung des Projekts:
    1. Beteiligte Partner der europäischen Arbeitsgemeinschaft (Kurzdarstellung), Struktur der Zusammenarbeit des Konsortiums
    2. Strategische Ausgangslage der beteiligten Partner, Ziele des Vorhabens, Abdeckung der Wertschöpfungskette
    3. Stand von Forschung, Technologie und Markt, Patentlage
    4. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und technische Konkurrenzsituation
    5. Projektzeit- und -Arbeitsplan, Meilensteine und Zwischenziele
    6. Finanzierungs- und Investitionsplan, grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (inkl. Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln, Personenmonaten, gegebenenfalls weiteren Kosten/Ausgaben)
    7. Verwertungsplan mit Darlegung der Marktperspektiven inklusive Zeithorizont und Planzahlen, Abnehmerstrukturen, Mehrwert für den Standort Deutschland und EU
  4. Begründung der Notwendigkeit und Angemessenheit staatlicher Förderung unter Berücksichtigung des technischen und wirtschaftlichen Risikos
  5. Ausführungen zur Anbindung des Vorhabens an europäische Wertschöpfungsketten bezüglich Wasserstofftechnologie, sowie an vor- bzw. nachgelagerte Branchen
  6. Ausführungen zur nachhaltigen und umweltverträglichen Erzeugung
  7. Motivation der Auswahl des Standortes und angebundener Forschungs- und Entwicklungskapazität vor dem Hintergrund des potenziellen Beitrags zu Wachstum, Beschäftigung, Ausbildung, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftlicher Herausforderung
  8. Anvisierte Spill-Over-Effekte (national und europäisch) in wissenschaftlich-technischen, wirtschaftlichen und sozialen Kategorien, Beiträge zur Stärkung des europäischen Wirtschaftsstandorts (Angabe von Aktivitäten mit Zielort/-region, Zielgruppe, Inhalt)
  9. Abschätzung der Auswirkungen auf den Binnenmarkt (positive und negative Wirkungen), Ausführungen zu möglichen Marktverzerrungen

In einer weiteren Verfahrensstufe erhalten Antragsteller mit erfolgreich evaluierten Projektskizzen vom Bundesministerium detaillierte Informationen zum weiteren Vorgehen.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte:

Dr. Panteleimon Panagiotou
Head of Unit
Information & Communication Technologies | Engineering & Natural Sciences
Bayerische Forschungsallianz (Bavarian Research Alliance) GmbH
Prinzregentenstraße 52
80538 Munich
Phone    +49 (0)89 – 9901 888 – 130
Fax         +49 (0)89 – 9901 888 – 29
E-mail     panagiotou@bayfor.org
Web        www.bayfor.org | www.research-innovation-bavaria.de